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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von SteinStimmeBlau, vertreten durch Franziska C. Steinhart
  • 1 . Anmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert.

  • 2. Widerrufsbelehrung für Verbraucher*innen (§ 13 BGB)

Die folgende ‚Widerrufsbelehrung’ gilt nicht bei Seminaren, deren Vertragsabschluss spätestens 5 Wochen und später vor dem Beginn des Seminars abgeschlossen sind. Siehe auch unten für § 312g Abs.2 BGB, Absatz 9

Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SteinStimmeBlau, vertreten durch Franziska C. Steinhart, 0049 173 568 38 79, office@steinstimmeblau.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Bitte beachten Sie wie oben schon erwähnt: Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen laut § 312g Abs.2 BGB, 9. „Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.“

Ende der Widerrufsbelehrung* Siehe am Ende der AGB Formular für einen Widerruf.

  • 3. Leistung

Das Seminar wird von den Veranstalter*innen gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Sie erbringen die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer*innen, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und Referent*innenwechsel bleiben vorbehalten.

Leistung bei Online Seminaren:

  • Das Seminar wird von den Veranstalter*innen gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunkationsmittel („Online“) durchgeführt. Hierzu stellen sie den Teilnehmenden einen Zugang zu dem für das jeweilige Seminar zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Die Veranstalter*innen sind frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Die Teilnehmenden tragen für die technischen Voraussetzungen zum Fernkommunikationsmitteln, insbesondere der Funktionsfähigkeit der von ihnen verwendeten Hardware als auch der von ihren genutzten Kommunikationsmttel gerade auch im Hinblick auf eine angemessen Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Die Veranstalter*innen stellen den Teilnehmenden keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zu Verfügung.
  • Teilnahme nur per Video / Audio am Live Online Training.
  • 4. Stornierung durch Teilnehmer*in

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 10 % der Seminargebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 30 % der Seminargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt  werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von € 30. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären.  Für Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist mit Ausnahme von § 312g Abs.2 BGB, Absatz 9 (siehe auch zu Widerruf § 2). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Teilnehmer*in vorbehalten.

  • 5. Absage durch den Veranstalter

Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Teilnehmer*innen wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung der/des Trainer*in. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der/die Veranstalter*in für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf. 

  • 6. Ausschluss Teilnehmer*in

Teilnehmende können bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem/der Teilnehmer*in der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

  • 7. Kündigung bei länger andauernden Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der Teilnehmer jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen. Es ist es ein in sich abgeschlossenes Training mit verschiedenen Modulen, dann ist eine Kündigung nach einem inhaltlich in sich geschlossenen Abschnitt möglich. Bereits gezahlte Gebühren sind zurückzuerstatten. Wenn durch Abschluss eines ‚Paketpreises’ die einzelnen Module vergünstigter erworben worden sind, dann wird die Vergünstigung des Paketpreises zurückgenommen und es wird für den schon abgeschlossenen Teil der volle Preis fällig.

  • 8. Zahlung des Seminarpreises

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen sobald der volle Betrag beglichen ist, eine Bestätigung, und gegebenenfalls die Zugangsdaten bei  Onlineveranstaltungen, und eine Quittung. Auf Wunsch wird vorab auch eine Rechnung erstellt. Teilnehmer*innen von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

  • 9. Haftung

Die Veranstalter*innen haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch die Veranstalter*in, deren gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der/die Kunde/in vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Teilnahme am Training gründet auf Freiwilligkeit und Selbstverantwortung. Die Teilnehmenden erklären sich bereit für ihre Gedanken, Gefühle und Handlungen die volle Verantwortung zu übernehmen und die Kursleiterin von jeglichem Anspruch freizustellen. 

  • 10. Urheberrecht

1) Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhalten die Teilnehmende nicht das Recht, von den Veranstalter*innen genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die von den Veranstalter*innen an Teilnehmerenden ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Veranstalter*innen vor Beginn der Veranstaltung.

2) Bei Online Seminaren: Die Teilnehmenden sind zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und_/oder „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen des Seminars übertragen werden, nur mit Zustimmung der Veranstalter*innen berechtigt. Unabhängig davon hat sie/er die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer*innen zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.

  • 11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.

Zusatz:

Wenn Sie Ihre Anmeldung widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: SteinStimmeBlau, vertreten durch Franziska C. Steinhart, 0049 173 568 38 79, office@steinstimmeblau.com